Wo muss ich die Verwendungsnachweise für die gekauften Gegenstände abgegeben?

Grundsätzlich sind die Verwendungsnachweise innerhalb von 4 Wochen nach der Bewilligung in Ihrer Beratungsstelle vorzulegen. Dabei ist zu beachten, dass es geeignete Nachweise sein müssen, aus denen ersichtlich ist, dass Sie die Ware bezahlt haben. Es reicht also z. B. nicht nur die Rechnung, sondern es muss auch der entsprechende Kontoauszug mit der Abbuchung vorgelegt werden.

Sollten Sie nicht den kompletten Zuwendungsbetrag benötigt haben, muss die Differenz an die Stiftung zurückgezahlt werden. Bedenken Sie, dass es viele Menschen in Thüringen gibt, die in einer ähnlich schwierigen Situation sind und die Unterstützung der Stiftung dringend brauchen.