Wer kann einen Antrag auf Unterstützung an die Stiftung richten?

Grundsätzlich können alle Schwangeren und Familien mit Kindern (mindestens ein im wirtschaftlichen Sinne unselbstständiges Kind im Haushalt), die sich in einer Notlage befinden und ihren Wohnsitz in Thüringen haben, einen Antrag auf Unterstützung aus der Stiftung stellen.

Die Vergabe der Stiftungsmittel ist allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpft. Da unsere Stiftung mit ihrer Arbeit mildtätigen Zwecken dient, sind wir an bestimmte Vorgaben des Steuerrechts gebunden (z. B. § 53 Abgabenordnung). Außerdem können wir nur Hilfe gewähren, wenn Ihr Einkommen die in den Vergabegrundsätzen festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreitet.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, automatisch aus dieser Stiftungsgrenze herausfallen. Lassen Sie sich diesbezüglich in einer Beratungsstelle genau informieren.