Kann ich die bewilligten Gegenstände auch von Privatpersonen abkaufen?
Die Preisangaben unserer Stiftung werden in regelmäßigen Abständen dem Warenangebot angepasst. Grundsätzlich ist es möglich, mit diesen Geldbeträgen Neuware zu erwerben. Wurde Ihnen von der Stiftung z. B. ein Elektrogerät bewilligt, ist dies generell als Neugerät anzuschaffen.
Dennoch besteht die Möglichkeit, Gegenstände gebraucht abzukaufen. Dies erfordert jedoch einen ordentlichen Kaufvertrag mit Angaben zu Person und Anschrift von Käufer und Verkäufer, zum verkauften Gegenstand mit Preisangabe sowie Unterschrift von Käufer und Verkäufer. Eine ausgestellte Quittung kann nicht als Verwendungsnachweis akzeptiert werden.
Die Preisangaben unserer Stiftung werden in regelmäßigen Abständen dem Warenangebot angepasst. Grundsätzlich ist es möglich, mit diesen Geldbeträgen Neuware zu erwerben. Wurde Ihnen von der Stiftung z. B. ein Elektrogerät bewilligt, ist dies generell als Neugerät anzuschaffen.
Dennoch besteht die Möglichkeit, Gegenstände gebraucht abzukaufen. Dies erfordert jedoch einen ordentlichen Kaufvertrag mit Angaben zu Person und Anschrift von Käufer und Verkäufer, zum verkauften Gegenstand mit Preisangabe sowie Unterschrift von Käufer und Verkäufer. Eine ausgestellte Quittung kann nicht als Verwendungsnachweis akzeptiert werden.
