Kann ich auch Hilfe beantragen, wenn ich nicht arbeitslos bin?

Natürlich können Sie auch einen Antrag auf Unterstützung aus der Stiftung stellen, wenn Sie nicht arbeitslos sind. Die Hilfsangebote der Thüringer Stiftung HandinHand stehen allen Schwangeren und Familien mit Kindern in Thüringen zur Verfügung. Bei der Vergabe der Stiftungsmittel sind wir u.a. natürlich an die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen gebunden. Dies heißt jedoch nicht, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller arbeitslos sein müssen.